Zum Inhalt springen

Für Mitglieder


Hier finden sie wichtige Informationen rund um Ihren Kleingarten, Ihre Pacht und weiterem.

Die meisten der unten aufgeführten Punkte finden sich unter anderem auch in der für jeden Kleingärtner verpflichtenden Gartenordnung wieder.

Flat Stanley and the Schrebergarten


Abfallentsorgung

Ihre anfallenden Gartenabfälle sollten Sie wenn möglich kompostieren (im gärtnerischen und ökologischen Sinne die beste Verwertung und Weiterverwendung).

Sollten Sie Grünabfälle anderweitig entsorgen müssen, dann bieten sich folgende Optionen an:


garden waste fall garden garbage 1047259

Verbrennen von Gartenabfällen

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist verboten!

Und zwar ganzjährig. Zu keiner Zeit dürfen Sie ihre Gartenabfälle verbrennen. Bitte nutzen Sie die oben aufgeführten Optionen, oder kompostieren Sie weitgehend Ihre Gartenabfälle zu wertvollem Gartenhumus.


Bauliche Veränderungen / Neubau

Neubau von Gartenlauben nur nach den Plänen des Kleingartenvereins – und nur nach vorheriger Anmeldung mit Bauantrag.

Spätere bauliche Veränderungen müssen immer! zuvor beim Verein angezeigt/angemeldet und somit genehmigt werden.


Baumfällung

Baumfällungen sind nur mit einer Fällgenehmigung erlaubt. Bitte wenden Sie sich hierzu an den Vorstand.


Bäume pflanzen

Es dürfen nur kleingartentypische Bäume gepflanzt werden (Obstbäume, diese sind ausdrücklich erwünscht) oder Ziersträucher und Hecken die nicht größer als 2 m werden.

Siehe hierzu auch die Gartenordnung des Stadtverbandes.

Nicht erlaubt sind: Tannen, Wald- und Nussbäume


Bestatten von Tieren

Das bestatten von Tieren (ihr verstorbenes Haustier zum Beispiel) ist nicht erlaubt. Zum Einen befinden wir uns in einem Wasserschutzgebiet und zum Anderen ist Ihr Garten Eigentum des Vereins und lediglich an die Kleingärtner verpachtet.

Zudem berufen wir uns hier auf das Tierkörperbeseitigungsgesetz.

Sollten Sie tote Wildtiere finden, sind diese dem zuständigen Veterinärsamt zu melden.


Brandstätten (Ofen/Kamin)

Kaminbau nur nach Absprache mit dem Schornsteinfeger. In jedem Fall muß der Vorstand von dem Vorhaben informiert werden.

Ofenrohre dürfen nicht an Lauben angebracht werden.

Denken Sie auch immer an eine Versicherung (hier nachlesen).


Gemeinschaftsarbeit

shed garden tools gardening 2806281

Die Termine der Gemeinschaftsarbeit entnehmen Sie bitte dem aktuellen Terminplan.

Die Vereinsmitglieder müssen 10 Pflichtstunden erbringen (sollten diese nicht erfüllt sein, wird eine Ersatzleistung berechnet in Höhe von aktuell 12,50 € / Stunde)

Bitte bringen Sie zur Gemeinschaftsarbeit eigenes Werkzeug mit wie Spaten, Schere, Schubkarren, etc.


Gartenwege

Das befahren der Wege in der Anlage mit Mofa/Motorroller oder Motorad ist verboten, Fahrräder werden geduldet, sind aber auch verboten.

Vor dem Garten ist der Weg immer sauber zu halten, gegeben falls ist Unkraut zu entfernen.

In ihrem Garten (Parzelle) ist das betonieren von Wegen (oder Terrassen, oder ähnlichem) nicht erlaubt.


Haftung

Mitglieder haften für Schäden, welche durch ihre Gäste entstehen (Bundeskleingartengesetz)


Hunde in der Gartenanlage

Es besteht auf allen Wegen in und um die Anlage eine Leinenpflicht.

Es ist darauf zu achten dass der Hund/die Hunde auf dem Weg zum und vom Kleingarten bzw. auf den Wegen innerhalb der Anlage stets angeleint ist/sind und so beaufsichtigt wird/werden, dass Menschen weder belästigt, gefährdet und auch Tiere und Sachen nicht zu Schaden kommen;

Zudem versteht es sich von selbst die Hinterlassenschaften seines Tieres zu entsorgen.

Die Wege und Grünflächen innerhalb der Anlage sollten nicht durch Hundekot verschmutzt werden und falls doch, sollte dies umgehend entfernt wird.


Mähplan

Auf den Wegen in der Anlage besteht Mähpflicht laut dem jährlichen Mähplan.

Der Mähplan ist in den Schautafeln zu finden.

lawn mower grass garden front yard 384589

Müll / Sperrmüll

Ihren anfallenden Haushaltsmüll (alle nicht kompostierbaren Müllarten wie Plastik, Verpackungsmaterial und ähnliches) ist ihrer häuslichen Abfallentsorgung zuzuführen. Dazu zählen auch von Krankheitserregern oder Schädlingen befallene Pflanzen die nicht kompostierbar sind.

Da sich unsere Kleingartenanlage in einem Naturschutz/Wasserschutzgebiet befindet, ist es (was eigentlich selbstverständlich sein sollte) nicht erlaubt und damit auch strafbar Abfall (Müll, Sperrmüll, Bauschutt, diverser Müll egal welcher Art) in der Natur, den Hecken und auf dem Feld zu entsorgen.

Wir appellieren hier an ihre Vernunft. Ein Verstoß kann zur Kündigung Ihrer Pacht führen.


Ruhezeiten

Rothstückerweg:
01.05 – 30.09. des Jahres
Feiertage ganztägig und regulär von Samstag 18 Uhr bis Montag 06 Uhr, sowie werktags von 12-14 Uhr.

Pappelweg:
01.05 – 30.09. des Jahres
Feiertage ganztägig und regulär von Samstag 18 Uhr bis Montag 06 Uhr, sowie werktags von 12-14 Uhr.
Zusätzlichen gelten für den Pappelweg die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten.

Ruhezeitenregelung: Verbot von Motoren, Rasenmähern, lauter Akustik (wie z. Bsp.: Hämmern, Bohren, Musik), etc.

Ausnahmen müssen beantragt und vom Vorstand offiziell genehmigt werden


Schadstoffsammlung

Sie müssen alte Lacke und Farben oder diverse Schadstoffe entsorgen?

Dies können sie gesammelt zur Schadstoffsammlung der Stadt bringen.
Die Termine und Örtlichkeiten können Sie diesem Link entnehmen.

Die nächste Schadstoffsammlung in Mörsch ist am: 2025 (siehe oben den Link für die Termine Ackerstraße)
(in der Regel:von 09:00-12:00 auf dem Gelände des Kerweplatzes (unweit von unseren Kleingärten)).


Schwimmbecken / Pools

Erlaubt sind nur mobile Schwimmbecken mit einem maximalen Fassungsvermögen von 2m³


Sichtschutzhecken

Sichtschutzhecken dürfen eine Höhe von 2 m nicht überschreiten.

Bitte denken Sie auch an das Verbot des starken Heckenrückschnitts von Anfang März bis Ende September (Bundesnaturschutzgesetz)


Spritzmittel / Pflanzenschutzmittel

Der Einsatz von nicht zugelassenen Spritzmitteln ist verboten!

Bitte setzen sie vermehrt auf den Verzicht schädlicher Spritzmittel und wenden biologisch abbaubare Produkte an oder gar keine.

Beachten Sie dass die Kleingartenanlage an ein Wasser – Naturschutzgebiet angrenzt.


Wasserpumpen

Der Betrieb von Wasserpumpen jeglicher Art ist nicht erlaubt.