Alle Gärten und Wasseruhren müssen an diesem Tag ab 8:00 Uhr zugänglich sein.
Für eine nicht zugängliche Wasseruhr erhebt der Verein laut Mitgliederbeschluss eine Aufwandsentschädigung von 25,00.
Ebenso wird der Schornsteinfeger ab 9 Uhr durch die Gärten gehen.